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FMA – Finanzmarktaufsicht | Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH - Aktualisierung 03.07.2025

Sonstiges: Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH - Aktualisierung

Rechtsgrundlage
nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG)
Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2025

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortliche der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH wegen unerlaubter Verwaltung eines alternativen Investmentfonds nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 03.07.2025

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Verantwortlich für den Inhalt: FMA – Finanzmarktaufsicht
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmm-fsy