FMA – Finanzmarktaufsicht | Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH - Aktualisierung 03.07.2025
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Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH - Aktualisierung
- Rechtsgrundlage
- nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG)
Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortliche der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH wegen unerlaubter Verwaltung eines alternativen Investmentfonds nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 03.07.2025
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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