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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 456/2025

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Kollektivvertrag: KV 456/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 456/2025
Katasterzahl
XI/44/4

Veröffentlicht auf EVI am 28.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.578.464

KV 456/2025. Am 13. Mai 2025 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft GPA, Abteilung Interessenvertretung, einen Kollektivvertrag für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge. Der unter Registerzahl KV 456/2025, Katasterzahl XI/44/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters Änderungen zu § 5. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 22. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz