Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 460/2025
Kollektivvertrag: KV 460/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 460/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/47
Veröffentlicht auf EVI am 28.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.578.464
KV 460/2025. Am 25. und 26. Juni 2025 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“ und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundesgebietes Österreich; b) für die namentlich angeführten Mitglieder des Vereines „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“; c) für alle Dienstnehmer, die in Betrieben und Einrichtungen der in lit. b) genannten Mitglieder beschäftigt sind, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 460/2025, Katasterzahl XXII/96/47, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 22. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz