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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 460/2025

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Kollektivvertrag: KV 460/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 460/2025
Katasterzahl
XXII/96/47

Veröffentlicht auf EVI am 28.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.578.464

KV 460/2025. Am 25. und 26. Juni 2025 haben der „Verein Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“ und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundesgebietes Österreich; b) für die namentlich angeführten Mitglieder des Vereines „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen Österreichs“; c) für alle Dienstnehmer, die in Betrieben und Einrichtungen der in lit. b) genannten Mitglieder beschäftigt sind, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 460/2025, Katasterzahl XXII/96/47, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 22. Juli 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz