Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 433/2025
Kollektivvertrag: KV 433/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 433/2025
- Katasterzahl
- XIV/61/24
Veröffentlicht auf EVI am 22.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.560.929
KV 433/2025. Am 31 März 2025 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Pflasterergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 469/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Mitgliedsbetriebe die eine Gewerbeberechtigung für das Pflasterergewerbe besitzen; 3. für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 7. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 433/2025, Katasterzahl XIV/61/24, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz