Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 427/2025
Kollektivvertrag: KV 427/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 427/2025
- Katasterzahl
- XIV/62/4
Veröffentlicht auf EVI am 22.07.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.560.929
KV 427/2025. Am 20. März 2025 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmer (zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 464/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrlinge), die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind; c) für alle Betriebe der Brunnenmeister und Tiefbohrunternehmer, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 7. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 427/2025, Katasterzahl XIV/62/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Juli 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz