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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 435/2025

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Kollektivvertrag: KV 435/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 435/2025
Katasterzahl
XII/47/6

Veröffentlicht auf EVI am 22.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.560.929

KV 435/2025. Am 10. April 2025 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe (Steinmetze), zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 470/2016, idgF, abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle in der o. a. Bundesinnung erfassten Mitglieder, die dem Berufszweig der Steinmetze mit Ausnahme der Berufsgruppe der Terrazzomacher angehören; 3. für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht angestelltenversicherungspflichtig sind und nicht auf Lehrlinge kaufmännischer und technischer Angestelltenberufe. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 7. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 435/2025, Katasterzahl XII/47/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 17. Juli 2025 

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz