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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 367/2025

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Kollektivvertrag: KV 367/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. April 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 367/2025
Katasterzahl
V/33/9

Veröffentlicht auf EVI am 10.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.441.594

KV 367/2025Am 20. März 2025 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter der österreichischen Textilindustrie vom 1. April 2016, KV 52/2017, idgF) abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich, ausgenommen Tirol und Vorarlberg; b) für alle dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, angehörenden Unternehmungen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 9 Abschnitt A und Abschnitt B und des Anhanges 5, „A) Kilometergeld“ und „B) Inlandsdienstreisen“ zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 367/2025, Katasterzahl V/33/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 5. Juni 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz