Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 355/2025
Kollektivvertrag: KV 355/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 355/2025
- Katasterzahl
- XXIII/97/4
Veröffentlicht auf EVI am 06.06.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.430.931
KV 355/2025. Am 18. März 2025 haben die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE), die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Forschung, Bildung, Kultur, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Betriebe, Unternehmen und Vereine der Mitglieder der Berufsvereinigung der Arbeitgeber/-innen privater Bildungseinrichtungen (BABE); c) für Arbeitnehmer/-innen und Lehrlinge, von Arbeitgeber/-innen im Sinne des lit. b. Die Bestimmungen der §§ 8, 11, 12 und 13 gelten nur für Arbeitnehmer/-innen im Sinne des § 36 Arbeitsverfassungsgesetz. Die Bestimmungen des § 17a Abs. 1 gelten für alle freien Dienstnehmer/innen im Sinne des § 17a dieses Kollektivvertrages, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 355/2025, Katasterzahl XXIII/97/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. Juni 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz