Bekanntmachung
Wir geben bekannt, dass mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 29.04.2025 (GZ FMA-IF25 4900/0035-ASM/2025) die Änderung der Fondsbestimmungen der Investmentfonds PRIME VALUES Income und PRIME VALUES Growth, beide Miteigentumsfonds gemäß InvFG, genehmigt wurde.
Die Fondsnamen werden in Arete PRIME VALUES Income und Arete PRIME VALUES Growth geändert.
Gleichzeitig werden auch die Prospekte dieser Fonds in folgenden Punkten geändert.
Abschnitt I Punkt 2.: Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Fonds
Abschnitt II Punkt 1.: Bezeichnung des Fonds
Abschnitt II Punkt 14.: Konkretisierung der Angaben zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Abschnitt II Punkt 17.1.: Konkretisierung der Angaben zu den Verwaltungsgebühren
Abschnitt II Punkt 20.4.: Aktualisierung der bisherigen Ergebnisse des Fonds
Die Prospekte wurden zudem an den Musterprospekt der VÖIG angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Weiters werden auch die Basisinformationsblätter („BIB“) gemäß EU-VO 1286/2014 angepasst.
Die Änderung der Fondsbestimmungen, der Basisinformationsblätter („BIB“) sowie der Prospekte tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Die aktualisierten Basisinformationsblätter gemäß EU-VO 1286/2014, die geänderten Fondsbestimmungen und die gemäß § 131 InvFG 2011 erstellten Prospekte, in denen die angeführten Änderungen eingearbeitet sind, liegen gemäß § 136 InvFG 2011 bei der Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, fristgerecht auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.