Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 301/2025
Kollektivvertrag: KV 301/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. Februar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 301/2025
- Katasterzahl
- II/11/5
Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.372.738
KV 301/2025. Österreichs E-Wirtschaft und die Gewerkschaft PRO-GE haben einen Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektrizitätsunternehmen abgeschlossen, der am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsunternehmen von Österreichs E-Wirtschaft mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, soweit sie nicht dem Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen Österreichs vom 20. Jänner 2025 unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 301/2025, Katasterzahl II/11/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz