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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 301/2025

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Kollektivvertrag: KV 301/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Februar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 301/2025
Katasterzahl
II/11/5

Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.372.738

KV 301/2025. Österreichs E-Wirtschaft und die Gewerkschaft PRO-GE haben einen Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektrizitätsunternehmen abgeschlossen, der am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsunternehmen von Österreichs E-Wirtschaft mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, soweit sie nicht dem Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen Österreichs vom 20. Jänner 2025 unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 301/2025, Katasterzahl II/11/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Mai 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz