Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 300/2025
Kollektivvertrag: KV 300/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 300/2025
- Katasterzahl
- VIII/38/6
Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.372.738
KV 300/2025. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und die GewerkschaftBau-Holz haben einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 3. Mai 2024, KV 488/2024) für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, wie Karosserie- und Fahrzeugbautechniker, Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, Karosseriebauer, Karosseriespengler bzw. –lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten; Autoverglasung, Autokosmetiker, Dellendrücker, Wagner; Ski- und Rodelerzeuger sowie Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher in der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; 3) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung und das Lohnschema für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner und wurde unter Registerzahl KV 300/2025, Katasterzahl VIII/38/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz