Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 308/2025

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 308/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 308/2025
Katasterzahl
IV/31,32/36

Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.372.738

KV 308/2025. Am 28. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; für den Verband der Milchindustrie nur für das Bundesland Wien; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes, ausgenommen die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der Tabakwarenindustrie; c) für alle dem Rahmenkollektivvertrag der Angestellten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie idgF unterliegenden DienstnehmerInnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen und wurde unter Registerzahl KV 308/2025, Katasterzahl IV/31,32/36, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 16. Mai 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz