Leube AG
A-5083 St. Leonhard, Gartenauerplatz 9, FN 415760m
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Samstag, den 21. Juni 2025 um 14:00 Uhr
im Gemeindesaal Anif
A - 5081 Anif, Aniferstraße 10
Tagesordnung:
Begrüßung
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
- Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Bericht des Vorstands
- Beschlussfassung über die:
- Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024
- Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
- Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
- Verschiedenes
Unterlagen zur Hauptversammlung
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG, liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist Samstag, der 31. Mai 2025, zu den Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8:00 – 16:30 Uhr und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr in den Geschäftsräumlichkeiten der Leube AG, Gartenauerplatz 9, A-5083 St. Leonhard, zur Einsicht für die Aktionäre1 auf:
- Jahresabschluss 2024 Leube AG inklusive Lagebericht
- Konzernabschluss 2024 Leube AG inklusive Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Beschlussvorschläge zum Tagesordnungspunkt 3.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Mit Ihrer Eintragung in das Aktienbuch haben Sie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechtes sowie aller übrigen Aktionärsrechte. Die Geltendmachung dieser Rechte orientiert sich nach dem Letztstand des Aktienbuchs zu Beginn der Hauptversammlung.
Gemäß § 106 Z 8 AktG hat jeder Aktionär das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der in seinem Namen an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Eine Vertretung kann jedoch nur durch einen anderen Aktionär oder einem zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Parteienvertreter erfolgen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es gemäß § 112 Abs. 3 AktG einer vorherigen Anmeldung, welche uns spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (Dienstag, 17. Juni 2025) zugehen muss.
Anmeldung
Die elektronische Anmeldung/Abmeldung sowie die postalischen Anmeldungsformulare wurden an die Aktionäre versandt.
Sollte sich der Aktionär vertreten lassen, ist es unbedingt erforderlich, die ausgesandte Vollmacht unterschrieben im Original dem Vertreter zur Versammlung mitzugeben.
Um einen reibungslosen Einlass zur Hauptversammlung zu gewährleisten, werden alle Aktionäre und Gäste um Mitführung eines Lichtbildausweises ersucht.
St. Leonhard, am 23.05.2025
Der Vorstand
1Auf eine geschlechterspezifische Schreibweise wird aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit verzichtet, alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.