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Marinomed Biotech AG (276819m) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 11. Juni 2025, 9:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 11. Juni 2025 um 09:00 Uhr
Ort:
DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 2-6
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 14.05.2025

Marinomed Biotech AG

Hovengasse 25, 2100 Korneuburg
Firmenbuchnummer 276819m
ISIN ATMARINOMED6 

Ergänzte Fassung der am 12. Mai 2025 veröffentlichten
Einberufung der 8. ordentlichen Hauptversammlung

für Mittwoch, den 11. Juni 2025 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit)
in den Räumlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Schottenring 2-6
(wie nachstehend genauer beschrieben)

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 nach UGB samt Lagebericht und 
    Cor­porate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2024
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024
  6. Beschlussfassung über die Verringerung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats infolge Mandatsrücklegung

II. Unterlagen zur Hauptversammlung, Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 21. Mai 2025 auf der im Firmen­buch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com zugäng­lich:

  • Jahresfinanzbericht 2024, insbesondere mit Jahresabschluss nach UGB und Lagebericht,
  • Geschäftsbericht 2024, insbesondere mit
    • Nichtfinanziellem Bericht,
    • Corporate-Governance-Bericht,
    • Bericht des Aufsichtsrats,
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
  • Vergütungsbericht 2024,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den IVA,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung. 

III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teil­nahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 5. Juni 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

Per E-Mail:

anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at 

(Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten:

Marinomed Biotech AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)

Telefax:  +43 (0)1 8900 500 – 50 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD aus­zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zu­sätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN ATMARINOMED6
    (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni 2025 (24:00 Uhr Wie­ner Zeit) bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­ge­nommen.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen) Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adres­sen zugehen: 

Per Post oder Boten: 

Marinomed Biotech AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail:

anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at 

(Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)

Per SWIFT ISO 15022:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINO­MED6 im Text angeben)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50 
Persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persön­lich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 10. Juni 2025, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für An­leger - IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com ein speziel­les Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl vom IVA unter Tel. +43 1 9971025, oder E-Mail prischl.marinomed@hauptversammlung.at.

V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 Und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 21. Mai 2025 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesell­schaft ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesord­nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Der Tagesord­nungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellen­den Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhr­zeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, kön­nen zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG Vor­schläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2025 (24:00 Uhr Wie­ner Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail: ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com unter den Menüpunkten „Investoren & ESG“ und „Haupt­versammlung“ zugänglich.

VI. Weitere Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 1.778.333,- und ist zerlegt in 1.778.333 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.778.333 Stimmrechte. Die Ge­sellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 

2. Identitätsnachweis und Einlass
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Re­gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

3. Ort der Hauptversammlung und Zugang
Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 2-6, 1010 Wien, und zwar im 1. Stock im Raum "Oktogon", statt. Der Zugang ist ausschließlich über den Eingang an der Wiener Ringstraße mit der Adresse Schottenring 2-6, 1010 Wien möglich. Das Gebäude, in dem die Hauptversammlung stattfindet, wird auch als "Haus am Schottentor" bezeichnet. Der Zugang zum Ort der Hauptversammlung ist am 11. Juni 2025 ab 8:30 Uhr (Wiener Zeit) möglich. Eine ausgewiesene Person wird am Eingang zum Gebäude (Schottenring 2-6, 1010 Wien) den Zutritt ermöglichen. 

Korneuburg, im Mai 2025                                 

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Marinomed Biotech AG (276819m)
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