Bekanntmachung
Wir geben bekannt, dass mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 25. März 2025, GZ FMA-IF25 4900/0022-ASM/2025, die Änderung der Fondsbestimmungen des Investmentfonds VKB-Anlage-Mix Classic, Miteigentumsfonds gemäß §166 InvFG 2011, bewilligt worden ist.
Der Name wird von VKB-Anlage-Mix Classic auf VKB Anleihen Plus geändert. Die Angaben zu den Veranlagungsinstrumenten und -grundsätzen (Angabe eines Veranlagungsschwerpunkts; Angaben zu Anteilen an Investmentfonds; Angaben zum Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Angaben zur Verwaltungsgebühr werden angepasst.
Mit dem selben Bescheid wurde die Umwandlung des Investmentfonds von einem Alternativen Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens gemäß § 166 InvFG in einen Miteigentumsfonds gemäß §2 Abs 1 und 2 iVm § 50 InvFG 2011 (Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) bewilligt. Aus diesem Grund wurde gemäß § 131 InvFG ein Prospekt für den Fonds erstellt.
Die geänderten Fondsbestimmungen, die Basisinformationsblätter („BIB“) gemäß EU-VO 1286/2014 sowie der Prospekt treten am 06. Juni 2025 in Kraft.
Die Fondsbestimmungen, die Basisinformationsblätter („BIB“) gemäß EU-VO 1286/2014 und der Prospekt gemäß § 131 InvFG 2011 liegen gemäß § 136 InvFG 2011 bei der Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, zeitgerecht auf und stehen den Interessenten kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung.