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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 292/2025

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Kollektivvertrag: KV 292/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 292/2025
Katasterzahl
XXII/96/34

Veröffentlicht auf EVI am 14.05.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.358.292

KV 292/2025. Am 1. Jänner 2025 haben der Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg, die Gewerkschaft vida und die Ärztekammer für Salzburg, Kurie der angestellten Ärzte, einen Kollektivvertrag, Zusatzkollektivvertrag für die Ärzte des A. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Salzburg und des Raphael Hospiz Salzburg abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) ergänzt den zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und der Gewerkschaft vida am 1. Jänner 2025, KV 291/2025, abgeschlossenen Kollektivvertrag und gilt räumlich und fachlich für das A. ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg (sowie etwaige weitere Betriebsstätten dieser Krankenanstalt) und das Raphael Hospiz Salzburg. In persönlicher Hinsicht werden alle angestellten Ärzte des Konvents der Barmherzigen Brüder Salzburg als Rechtsträger des A. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Salzburg und des Raphael Hospiz Salzburg erfasst. Ausgenommen sind Dienstnehmer, mit denen ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, sowie Praktikanten (die ein Praktikum im Zuge ihrer Ausbildung absolvieren, insbesondere im Zuge des klinisch-praktischen Jahres), Famulanten sowie leitende Ärzte (insbesondere Ärztlicher Leiter, Leiter von Abteilungen, Departments, Instituten, Fachschwerpunkten) sowie Betriebsärzte und Konsiliarärzte. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 292/2025, Katasterzahl XXII/96/34, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Mai 2025 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz