Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 285/2025
Kollektivvertrag: KV 285/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 285/2025
- Katasterzahl
- XII/47/4
Veröffentlicht auf EVI am 14.05.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.358.292
KV 285/2025. Am 27. März 2025 haben der Fachverband der Stein- und keramischen Industrie Österreich und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Mitgliedsbetriebe bzw. in diesen Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer, soweit diese Arbeitnehmer nicht angestelltenversicherungspflichtig bzw. nicht Lehrlinge kaufmännischer und technischer Angestelltenberufe sind, für die der Rahmenkollektivvertrag der Stein- und keramischen Industrie vom 13. März 2019, KV 328/2019, Gültigkeit hat und auf die in der Beilage zu diesem Kollektivvertrag angeführten Lohnordnungen Anwendung finden. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 13. März 2019. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 285/2025, Katasterzahl XII/47/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz