Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Geschäftszahl: 2025-0.243.679
Wien, 8. Mai 2025
EDIKT
Kundmachung im Großverfahren
- der öffentlichen Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags und der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie
der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2025
betreffend das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben „ÖBB-Infrastruktur AG, Strecke Innsbruck Hbf - Lindau Insel, Umbau Bahnhof Völs, km 6,084 - km 8,177“
Mit Schreiben vom 26. März 2025 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim (damaligen) Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend das oben genannte Vorhaben die Anträge auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff. Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), auf Mitverbindung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß §§ 34 ff. EisbG und auf Mitanwendung der wasserrechtlichen Tatbestände für Eisenbahnanlagen gemäß § 127 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), gestellt.
Beschreibung und Ziele des Vorhabens
Das vorgelegte Projekt der ÖBB-Infrastruktur AG sieht ist die Erneuerung der Gleis- und Sicherungsanlagen sowie die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofes Völs auf der Eisenbahnstrecke 101.05 Innsbruck Hbf – Lindau Insel vor.
Im Zuge des gegenständlichen Projekts sind, unter anderem, folgende Maßnahmen geplant:
- Erneuerung Ober- und Unterbau der Gleise 1, 2, 3, 4 sowie Gleisstutzen 5b;
- Erneuerung sämtlicher Ein- und Ausfahrtsweichen, der Bahnhofsweichen sowie Überleitstellen;
- Neuerrichtung eines Inselbahnsteiges 2/3 mit 220 m Länge und 55 cm hohen Bahnsteigkanten zwischen Gleis 1 neu und Gleis 2 neu;
- Neuerrichtung des Hausbahnsteiges 1 mit 220 m Länge und 55 cm hohen Bahnsteigkanten neben Gleis 3 neu;
- Errichtung eines Bahnsteigdaches am Inselbahnsteig inkl. Wartekoje;
- Neubau der Straßenunterführung Kranebitterstraße km 6,578;
- Neubau der barrierefreien Personenunterführung km 6,913;
- Neubau Stützmauer r.d.B. (rechts der Bahn) von km 6,580 bis km 6,895;
- Neubau Stützmaßnahme mit Lärmschutzwand l.d.B. von km 6,630 bis km 6,690;
- Neubau Stützmauer l.d.B. (links der Bahn) von km 6,721 bis km 6,792;
- Neubau eines elektronischen Stellwerkes;
- Umbau Bahnhofsvorplatz inkl. Warteraum und Kundensanitäranlage;
- Errichtung einer Bike & Ride– sowie Park & Ride-Anlage;
- Adaptierung der best. Lärmschutzwänden;
- Neuerrichtung der Sicherungsanlage;
- Neubau der Oberleitungsanlage;
- Anpassungen bzw. Neuerrichtung der SFE-Anlagen und Kabelwege;
- Errichtung Gleisfreimeldeanlage;
- Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung;
- Energietechnische Anbindung der neuen Sicherungsanlage;
- Energietechnische Versorgung inklusive Weichenheizungen;
- Neuerrichtung der Telematikanlagen;
- Teilabtrag des best. Aufnahmegebäudes und
- Rückbau der best. Personenunterführung km 6,925.
Vom Vorhaben sind die Standortgemeinden Völs und Kematen in Tirol betroffen.
Das geplante Projekt hat die Erhöhung der Sicherheit, die Herstellung der Barrierefreiheit, die Optimierung der Betriebsabwicklung und die Schaffung des Standes der Technik zum Ziel.
1. Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit
In den Antrag und die Antragsunterlagen kann ab Mittwoch, den 14. Mai 2025, bis Donnerstag, den 26. Juni 2025, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, 7. Stock, Zimmer 7 E27, während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen am Karfreitag, dem 24. Dezember und dem 31. Dezember sowie gesetzliche Feiertage) jeweils nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter +43 1 71162 DW 652215 oder DW 652221;
- Der Antrag und die Unterlagen werden ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite der Behörde zur Verfügung gestellt: https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren.html (Reiter Bahnhof Völs: Umbau);
- Standortgemeinden: die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht im oben angeführten Zeitraum weiters bei den Standortgemeinden im Marktgemeindeamt der Standortgemeinde Völs, Dorfstraße 31, 6176 Völs und im Gemeindeamt der Gemeinde Kematen in Tirol, Dorfplatz 1, 6175 Kematen in Tirol. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei den dortigen Stellen zu erfragen.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
Zum Vorhaben können zu den Amtsstunden bis spätestens einen Tag vor der mündlichen Verhandlung (25.6.2025) beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Es besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail an e2@bmimi.gv.at zu übermitteln.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmk.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absendende die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes etc.) trägt.
2. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zum Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung am Donnerstag, den 26. Juni 2025, Beginn 9:00 Uhr, im Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum Völs (FKZ Völs), Florianiweg 6, 6176 Völs, anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF.
Für den Bundesminister:
Mag. Simon Ebner-Bachmann