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Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG (190131f) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 4. Juni 2025, 11:30 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 04. Juni 2025 um 11:30 Uhr
Ort:
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)
1100 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 08.05.2025

Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG

FN 190131f

Einladung

zu der am 04.06.2025 um 11:30 Uhr in 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4) 
im Hause der BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft stattfindenden

25. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024
  2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  4. Beschlussfassung über die an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu zahlende Vergütung und über die an den Aufsichtsrat für das laufende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, welche über das aktuelle Geschäftsjahr beschließt, zu zahlende Vergütung
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Allfälliges

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, welche im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind jene Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am 3. Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich anmelden.

Die Aktionäre können ab dem 14.05.2025 am Sitz der Gesellschaft in 3351 Weistrach, Rohrbach 80, innerhalb der Bürozeit von 8:00 bis 16:00 in die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, in alle Berichte und Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Vergütung an den Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers, Veränderungen im Aufsichtsrat), die der Hauptversammlung vorzulegen sind, Einsicht nehmen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, ist im Original bei der Registrierung zur Hauptversammlung vorzulegen und von der Gesellschaft zurückzubehalten.

Weistrach, im März 2025

Der Vorstand