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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 282/2025 und KV 283/2025

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Kollektivvertrag: KV 282/2025 und KV 283/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Ende der Geltung
Mittwoch, den 31. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 282/2025, KV 283/2025
Katasterzahl
XIX/93/13, XIX/93/14

Veröffentlicht auf EVI am 07.05.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

2 Kollektivverträge

Zl. 2025-0.330.411

KV 282/2025 und KV 283/2025. Am 23. Jänner 2025 haben der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, zwei Kollektivverträge abgeschlossen. Der unter Registerzahl KV 282/2025, Katasterzahl XIX/93/13, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen und ist am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten. Der unter Registerzahl KV 283/2025, Katasterzahl XIX/93/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Zusatzkollektivvertrag zur Erhöhung der Ist-Gehälter 2025 für Angestellte bei Immobilienverwaltern ist am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2025 befristet. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im o. a. Fachverband angehören mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Merkmalen; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Erhöhung der Ist-Gehälter sowie sonstiger Entgelte.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. April 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz