Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 281/2025
Kollektivvertrag: KV 281/2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 281/2025
- Katasterzahl
- VII/36/3
Veröffentlicht auf EVI am 07.05.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.330.411
KV 281/2025. Am 19. Februar 2025 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Anhang zum Kollektivvertrag vom 7. Juni 2000, KV 293/2000, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Firma WOLLSDORF LEDER Schmidt & Co Ges.m.b.H., 8181 Wollsdorf; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, die in dem unter b) angeführten Betrieb beschäftigt sind. Auf Grund des § 12a ARG wird für den Engpassbereich Spaltstraße ein vollkontinuierliches Schichtmodell ab 3. Februar 2025 bis 31. Jänner 2026. Ausgenommen vom vollkontinuierlichen Schichtbetrieb sind Lehrlinge, Jugendliche und Schwangere. Die Zulassung ist nur wirksam, sofern eine Betriebsvereinbarung den Schichtbetrieb vorsieht und zumindest die Verteilung der Arbeitszeit (Schichtplan), eine Zulage für die Samstags- und für die Sonntags-, sowie die Nachtarbeit vorsieht und die Beschäftigung von Leiharbeiternehmer:innen regelt. Dabei muss die Samstags- und Sonntagsarbeit grundsätzlich gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer:innen aufgeteilt werden (insbesondere sind „stehende Wochenendschichten“ unzulässig). Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 281/2025, Katasterzahl VII/36/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 30. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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