Raiffeisen Bank International AG
Bekanntmachung gemäß § 174 Abs 2 AktG
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG vom 26. März 2025 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Emissionen, Wandelschuldverschreibungen mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 100.326.584,- nach den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie Emissionsbedingungen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben.
Der Text des Beschlusses wurde beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien hinterlegt.
Wien, im April 2025
Raiffeisen Bank International AG