27. ordentliche Hauptversammlung
oekostrom AG energy group
Einladung zu der am 30. Mai 2025 um 14 Uhr stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der oekostrom AG energy group (FN 183552 f) im REAKTOR, 1170 Wien, Geblergasse 40.
Tagesordnung
TOP 1 Bericht des Vorstandes und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 samt Anhang einschließlich des Lageberichts und des Ausblicks des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Den Aktionär:innen der oekostrom AG energy group liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 (Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss samt Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrats) ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (9. Mai 2025) in den Geschäftsräumlichkeiten am Sitz der Gesellschaft in 1100 Wien, Laxenburger Straße 2, zur Einsicht auf und stehen auf der Unternehmenswebsite https://oekostrom.at zum Abruf und Download bereit.
Zur Ausübung des Stimmrechts an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung jene Aktionär:innen berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (20. Mai 2025) im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (26. Mai 2025) beim Vorstand der Gesellschaft schriftlich per Post an die HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel oder per E-Mail an anmeldung.oekostrom@hauptversammlung.at anmelden.
Die Gesellschaft weist gemäß § 106 Z 8 AktG in Verbindung mit §§ 113 ff. AktG darauf hin, dass jede:r Aktionär:in, die / der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht hat, eine natürliche oder juristische Person zur / zum Vertreter:in zu bestellen. Die / der Vertreter:in nimmt im Namen der Aktionärin / des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die / der Aktionär:in, die / den sie / er vertritt. Die Vollmacht ist einer bestimmten Person in Textform zu erteilen. Die Erklärung muss gemäß § 13 Abs. 2 AktG in einer Urkunde oder in sonstiger zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden. Dabei ist die Person der / des Erklärenden zu benennen und der Abschluss der Erklärung durch eine Nachbildung der Namensunterschrift oder in sonst erkennbarer Weise kenntlich zu machen. Die Verwendung des auf der Unternehmenswebsite https://oekostrom.at zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars – womit die Vollmacht auch beschränkt und mit Weisungen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten erteilt werden kann – ist zwingend erforderlich, sofern der Stimmrechtsvertreter Mag. Ewald Oberhammer bevollmächtigt wird.
Der Vorstand