Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 340/2025
Kollektivvertrag: KV 340/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 340/2025
- Katasterzahl
- X/42/1
Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.411.141
KV 340/2025. Am 5. März 2025 haben der Verband Österreichischer Zeitungen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation und Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag (Punktation) für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Staatsgebiet der Republik Österreich; b) für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird und die ordentliches oder außerordentliches Mitglied des Verbandes Österreichischer Zeitungen sind; c) für alle Dienstnehmer einschließlich der Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören. Der Kollektivvertrag betrifft die Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 340/2025, Katasterzahl X/42/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz