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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 340/2025

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Kollektivvertrag: KV 340/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. April 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 340/2025
Katasterzahl
X/42/1

Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.411.141

KV 340/2025. Am 5. März 2025 haben der Verband Österreichischer Zeitungen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation und Papierverarbeitung, einen Kollektivvertrag (Punktation) für Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Staatsgebiet der Republik Österreich; b) für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird und die ordentliches oder außerordentliches Mitglied des Verbandes Österreichischer Zeitungen sind; c) für alle Dienstnehmer einschließlich der Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören. Der Kollektivvertrag betrifft die Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 340/2025, Katasterzahl X/42/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025

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