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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 334/2025

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Kollektivvertrag: KV 334/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. April 2025
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 334/2025
Katasterzahl
XXI/95/37

Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.411.141

KV 334/2025. Im April 2024 haben die Wirtschaftskammer Steiermark, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark; b) für jene steiermärkischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich, angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem steiermärkischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 334/2025, Katasterzahl XXI/95/37, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025

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