Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 334/2025
Kollektivvertrag: KV 334/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 334/2025
- Katasterzahl
- XXI/95/37
Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.411.141
KV 334/2025. Im April 2024 haben die Wirtschaftskammer Steiermark, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark; b) für jene steiermärkischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich, angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem steiermärkischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 334/2025, Katasterzahl XXI/95/37, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz