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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 323/2025

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Kollektivvertrag: KV 323/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 323/2025
Katasterzahl
IV/31/40

Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.411.141

KV 323/2025. Am 22. April 2025 haben die Landesinnung Kärnten der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle Konditor-, Lebzelter- und Wachszieherbetriebe, die der o. a. Landesinnung angehören; c) für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 323/2025, Katasterzahl IV/31/40, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz