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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 326/2025

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Kollektivvertrag: KV 326/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. April 2025
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 326/2025
Katasterzahl
XXI/95/29

Veröffentlicht auf EVI am 02.06.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.411.141

KV 326/2025. Im April 2025 haben die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich; b) für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur und Vergnügungsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 326/2025, Katasterzahl XXI/95/29, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 27. Mai 2025

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