Innhausen AG (626211z) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 23. Juni 2025, 15:30 Uhr

Termin:
Montag, den 23. Juni 2025 um 15:30 Uhr
Ort:
Sitzungssaal der EFM Versicherungsmakler AG
Keplerstraße 105/4
8020 Graz
Veröffentlicht auf EVI am 26.05.2025

Innhausen AG

mit dem Sitz in Wien, FN 626211 z
(„Gesellschaft“)

Einberufung  der 1. ordentlichen Hauptversammlung

am 23.06.2025 um 15:30 Uhr

Hybrid – somit Online und am Sitzungsort:
Keplerstraße 105/4, 8020 Graz (Sitzungssaal der EFM Versicherungsmakler AG)

Tagesordnung

  1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
    Antrag Nr. 1: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
  3. Ergebnisverwendung
    Bericht über das Jahresergebnis
  4. Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2024
    Antrag Nr. 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
  5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2024
    Antrag Nr. 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
  6. Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herabsetzung des Grundkapitals von € 100.000,– um € 90.000,– auf € 10.000,–, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines Geschäftsführers
    Antrag Nr. 4: Beschlussfassung über die Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herabsetzung des Grundkapitals, Festlegung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung eines Geschäftsführers
  7. Allfälliges 

Spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, bei der Gesellschaft an deren Geschäftsanschrift an Werktagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr gemäß § 108 Abs. (3) bis (5) AktG in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen:

  • Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates

Jedem Aktionär sind über Verlangen (per E-Mail, per Telefon oder per Post) unverzüglich und kostenlos Abschriften der vorstehend angeführten Unterlagen zu erteilen oder zu übersenden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte sind nur die Aktionäre berechtigt, deren (formfreie) Anmeldung und die Art der Teilnahme der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Versammlung (per E-Mail, per Telefon oder per Post) zugeht. Im Falle einer digitalen Teilnahme werden den diesbezüglichen Aktionären die Zugangsdaten bis spätestens 20.06.2025 übermittelt.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht in der Hauptversammlung von natürlichen oder juristischen Personen vertreten lassen. Die dafür erforderliche schriftliche Vollmacht ist von der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zurückzubehalten.

Innhausen AG,
Altgasse 21/14, 1130 Wien,
E-Mail: petra.golds@efm.at,
Telefon: +43 (316) 720003

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Innhausen AG (626211z)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmk-49f