EFM – RH2 AG
mit dem Sitz in Graz, FN 622590 z
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung
am 23.06.2025 um 16:15 Uhr
Hybrid – somit Online und am Sitzungsort:
Keplerstraße 105/4, 8020 Graz (Sitzungssaal der EFM Versicherungsmakler AG)
Tagesordnung
- Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Antrag Nr. 1: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses - Ergebnisverwendung
Bericht über das Jahresergebnis - Festlegung der jährlichen Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates gemäß Punkt (1), Aufsichtsrat §14 der Satzung
Antrag Nr. 2: Beschlussfassung über die Festlegung der Vergütung - Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2024
Antrag Nr. 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes - Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2024
Antrag Nr. 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates - Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2025
Antrag Nr. 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers - Allfälliges
Spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, bei der Gesellschaft an deren Geschäftsanschrift an Werktagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr gemäß § 108 Abs. (3) bis (5) AktG in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen:
- Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 samt Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates
Jedem Aktionär sind über Verlangen (per E-Mail, per Telefon oder per Post) unverzüglich und kostenlos Abschriften der vorstehend angeführten Unterlagen zu erteilen oder zu übersenden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte sind nur die Aktionäre berechtigt, deren (formfreie) Anmeldung und die Art der Teilnahme der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Versammlung (per E-Mail, per Telefon oder per Post) zugeht. Im Falle einer digitalen Teilnahme werden den diesbezüglichen Aktionären die Zugangsdaten bis spätestens 20.06.2025 übermittelt.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich mittels einer schriftlichen Vollmacht in der Hauptversammlung von natürlichen oder juristischen Personen vertreten lassen. Die dafür erforderliche schriftliche Vollmacht ist von der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zurückzubehalten.
EFM – RH2 AG,
Keplerstraße 105/4, 8020 Graz,
E-Mail: petra.golds@efm.at,
Telefon: +43 (316) 720003
Der Vorstand