CPI Europe AG
ISIN: AT0000A21KS2
Bekanntmachung gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Gemäß § 174 Abs. 2 AktG wird darauf hingewiesen, dass in der 32. ordentlichen Hauptversammlung der CPI Europe AG vom 20. Mai 2025 der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 613.065.721,40, mit denen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 13.866.971 Stück auf Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 13.866.971,00 verbunden sind, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Wien, Mai 2025