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invIOs Holding AG (582783i) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 14. Mai 2025, 16:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 14. Mai 2025 um 16:00 Uhr
Ort:
virtuelle Hauptversammlung
Veröffentlicht auf EVI am 16.04.2025

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der invIOs Holding AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 582783 i (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 14. Mai 2025, um 16:00 Uhr MESZ, ein.

Abhaltung als (einfache) virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Vorschlag zur Ergebnisverwendung.
  2. Bericht des Vorstands zur Unternehmensentwicklung für das Geschäftsjahr 2024.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
  5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
  6. Beschlussfassung über die Einräumung eines neuen genehmigten Kapitals gemäß § 169 AktG gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie Beschlussfassung über die entsprechenden Änderungen der Satzung in Punkt 3. (Grundkapital und Aktien) und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital ergeben, zu beschließen.
  7. Beschlussfassung über (i) den Widerruf des „Bedingten Kapitals 2023“ gemäß Punkt 3.5 der Satzung im noch nicht ausgeübten Umfang und (ii) die bedingte Kapitalerhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur Bedienung von Aktienoptionen, die an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens eingeräumt wurden/werden („Bedingtes Kapital 2025“), sowie (iii) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 3. (Grundkapital und Aktien).
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 20.2 (AUFSICHTSRAT – VERGÜTUNG) und über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024.
  9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 

Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Gesellschaft stellt die folgenden Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG zur Verfügung:

  1. (Gemeinsame) Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 108 Abs 1 AktG zu sämtlichen Punkten der Tagesordnung, zu denen Beschlüsse zu fassen sind, samt Erläuterungen zu jenen Punkten der Tagesordnung, zu denen eine Beschlussfassung nicht vorgesehen ist 
  2. Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 samt Lagebericht
  3. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG
  4. Bericht des Vorstands gemäß § 153 Abs 4 AktG (Tagesordnungspunkt 6)
  5. Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG (Tagesordnungspunkt 7)
  6. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen von Herrn DDr Manfred Reichl, Herrn Dr Helmut M. Schühsler sowie Herrn Dr Ulrich Granzer (Tagesordnungspunkt 9)
  7. Vollmachtsformular und Formular zum Widerruf der Vollmacht
  8. Anmeldeformular

Sämtliche Unterlagen nach § 108 Abs 3 AktG können ab dem 23. April 2025 angefordert werden bzw. liegen ab diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft (Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien) zur Einsicht auf. Um Voranmeldung unter investors@invios.com wird gebeten.

Teilnahme an der 
ordentlichen Hauptversammlung und technische Voraussetzungen

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung auf Grundlage der Bestimmungen des VirtGesG (BGBl I 79/2023) und Punkt 23.2 der Satzung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Für die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen für einfache virtuelle Versammlungen gemäß § 2 VirtGesG. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Hauptversammlung am 14. Mai 2025 Aktionäre und ihre Vertreter nicht physisch anwesend sein können.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung (in Textform) unter Verwendung des übermittelten Anmeldeformulars, welches der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 9. Mai 2025, an die folgende Adresse zugehen muss, wobei das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist: investors@invios.com

Nach der Anmeldung zur Hauptversammlung erhält jeder Aktionär einen Teilnahmelink (Microsoft Teams) zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. Die Aktionäre werden ersucht, ab 15:30 MESZ zur Registrierung an der Microsoft Teams Besprechung unter Verwendung des übermittelten Links teilzunehmen. Die virtuelle Hauptversammlung beginnt um 16:00 MESZ. Die Teilnahme ist über jedes Microsoft Teams fähige Gerät, das eine Zweiwege-Verbindung (Video und Ton) erlaubt, möglich. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer trotz Anmeldung keinen Zugangslink erhalten haben, werden die Aktionäre ersucht, sich an investors@invios.com zu wenden.

Vertretung durch Bevollmächtigte
gemäß § 113 AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Vollmacht bedarf der Textform.

Die Aktionäre werden eingeladen, der Gesellschaft allfällige Vollmachten bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 9. Mai 2025, an eine der folgenden Adressen zu übermitteln: 

per Post:invIOs Holding AG, Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien
per E-Mail: investors@invios.com (als eingescannter Anhang; jpg, PDF, etc.)

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-‑, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen.

Datenschutzrechtliche Anfragen und Beschwerden sind an den Datenschutzverantwortlichen der Gesellschaft unter datasafety@invios.com zu stellen

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Es wird ersucht, schon vorab bekannte Fragen bis zum 9. Mai 2025 in Textform an die Gesellschaft (investors@invios.com) zu übermitteln.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form für personenbezogene Bezeichnungen verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Wien, im April 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: invIOs Holding AG (582783i)
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