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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 241/2025

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Kollektivvertrag: KV 241/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Februar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 241/2025
Katasterzahl
IV/32/8

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.283.739

KV 241/2025.  Am 28. Jänner 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die bei den Firmen Lallemand GmbH, Ottakringerstraße 89, 1160 Wien, und Lallemand-DHW GmbH, Ottakringerstraße 89, 1160 Wien, beschäftigten ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, abgeschlossen, der am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 241/2025, Katasterzahl IV/32/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. April 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz