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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 233/2025

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Kollektivvertrag: KV 233/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 233/2025
Katasterzahl
I/01/4

Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.283.739

KV 233/2025. Am 14. Februar 2025 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe des Berufszweiges der Agrarunternehmer, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, mit Ausnahme von Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie den Anhang A (Lohnordnung) und wurde unter Registerzahl KV 233/2025, Katasterzahl I/01/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. April 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz