Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 233/2025
Kollektivvertrag: KV 233/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 233/2025
- Katasterzahl
- I/01/4
Veröffentlicht auf EVI am 17.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.283.739
KV 233/2025. Am 14. Februar 2025 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen, der am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe des Berufszweiges der Agrarunternehmer, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, mit Ausnahme von Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie den Anhang A (Lohnordnung) und wurde unter Registerzahl KV 233/2025, Katasterzahl I/01/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 11. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz