AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES
INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV
Geschäftssitz: 91–93 boulevard Pasteur
75015 Paris
Handelsregister (RCS) Paris 999990302
(die „Gesellschaft")
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre von AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES sind zur Außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 17. April 2025 um 15:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft 91–93 Boulevard Pasteur in 75015 PARIS stattfindet. Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Verlesen des Geschäftsberichts des Verwaltungsrats auf der Außerordentlichen Hauptversammlung;
- Änderung des damit einhergehenden Artikels 3 der Satzung „Bezeichnung: AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES durch: AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES FLEXIBLE“
- Angleichung der Satzung der Gesellschaft an das Attraktivitätsgesetzt (loi d'attractivité) vom 13. Juni 2024 und Verabschiedung der neuen Satzung nach Maßgabe der Einhaltung der Vorschriften;
- Änderung der damit einhergehenden Artikel 17 und 25 der Satzung der Gesellschaft;
- Zeichnungsvollmachten.
Die den Aktionärinnen und Aktionären anlässlich jeder Hauptversammlung vorab zu übermittelnden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung oder werden den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugesandt.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs/der Aktionärin – oder des an seiner/ihrer Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär/die Aktionärin im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat bis zum zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.
Jede Aktionärin/jeder Aktionär wird unabhängig von der Anzahl der von ihr/ihm gehaltenen Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann von ihrem/seinem Ehepartner oder von einem Bevollmächtigten, der ebenfalls Aktionär ist, vertreten werden.
Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten UPTEVIA – Service Assemblées Générales – 90–110 Esplanade du Général de Gaulle – 92931 Paris La Défense Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.
Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und das Basisinformationsblatt der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8-10/5/Top 11, 1040 Wien erhältlich.
Der Verwaltungsrat