Blockpit AG (477383i) | Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss 29.03.2025

Veröffentlichungen durch AG: Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss

Rechtsgrundlage
§ 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG
Veröffentlicht auf EVI am 29.03.2025

Blockpit AG

Sitz in Linz, FN 477383 i

Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG

Der Vorstand der Blockpit AG ist gemäß der Ermächtigung in Punkt 7 der aktuellen Satzung, vom 10. Februar 2025, welche Ermächtigung am 19. August 2021 im österreichischen Firmenbuch eingetragen wurde, ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung dieser Satzungsermächtigung um insgesamt bis zu EUR 260.000 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 260.000 Stück neuen Stammaktien oder Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch unter gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Die Ermächtigung des Vorstandes gemäß Punkt 7 der Satzung ist zum heutigen Tag noch im Umfang von 82.801 Stückaktien aufrecht.

Mit Beschluss vom 27. März 2025 hat der Vorstand erneut von seiner Ermächtigung gemäß Punkt 7. der aktuellen Fassung der Satzung der Blockpit AG vom 10. Februar 2025 Gebrauch gemacht, wobei der Beschluss aufschiebend bedingt mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ist. Dabei wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 742.882 um EUR 40.822 auf EUR 783.704 durch Ausgabe von 40.822 Stück neuen, auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Aktienklasse stimmberechtigte Stammaktien, jeweils zu einem Ausgabebetrag von EUR 64 (davon EUR 1 Nominale und EUR 63 Aufgeld (Agio)) je Stückaktie (Bareinlage) zu erhöhen. 

Gleichzeitig wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Ausschließlich die EV II EuVECA GmbH & Co KG, mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 605945 x (der „Investor“), ist zur Zeichnung der neu ausgegebenen Aktien zugelassen. 

Gemäß § 171 Abs. 1 AktG hat der Vorstand der Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 153 Abs. 4 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG liegt ab dem Datum dieser Veröffentlichung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft auf und wird von der Gesellschaft jedem Aktionär kostenfrei über Anfrage zugesandt.

Der Bericht kann von jedem Aktionär unter der nachstehenden Adresse angefordert werden:

Blockpit AG
Peter-Behrens-Platz 9, 4020 Linz
E-Mail: legal@blockpit.io 

Linz, am 27. März 2025

Der Vorstand der Blockpit AG

Verantwortlich für den Inhalt: Blockpit AG (477383i)
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