Alle VeröffentlichungenDetails: Simcha Immobilien GmbH

Simcha Immobilien GmbH (284479b) | Mitteilung gemäss § 15 Abs 1 Z 2 EU-UmgrG 26.03.2025

Sonstiges: Mitteilung gemäss § 15 Abs 1 Z 2 EU-UmgrG

Rechtsgrundlage
§ 15 Abs 1 Z 2 EU-UmgrG
Veröffentlicht auf EVI am 26.03.2025

Simcha Immobilien GmbH

mit Sitz in Wien

Hinaus-Umwandlung der Simcha Immobilien GmbH nach Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg

MITTEILUNG AN DIE GESELLSCHAFTER, DIE GLÄUBIGER UND DIE ARBEITNEHMER GEMÄSS § 15 Abs 1 Z 2 EU-UmgrG

  1. Es ist beabsichtigt, die Simcha Immobilien GmbH, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1010 Wien, Schottenring 19, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 284479 b (die Gesellschaft") im Wege der grenzüberschreitenden Umwandlung unter Wahrung ihrer rechtlichen Identität von Österreich nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (société à responsabilité limitée - S.à r.l.) unter Anwendung des EU-UmgrG umzuwandeln ("Hinaus-Umwandlung"). Die Hinaus-Umwandlung soll zum Umwandlungsstichtag 31.12.2024 erfolgen.
  2. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung der Gesellschaft am 24.03.2025 den Umwandlungsplan nach Maßgabe des § 10 EU-UmgrG erstellt und am 25.03.2025 an das zuständige Firmenbuchgericht zur Veröffentlichung in der Urkundensammlung übermittelt.
  3. Die Geschäftsführung der Gesellschaft informiert hiermit § 15 Abs 1 Z 2 EU-UmgrG die Alleingesellschafterin, die Gläubiger und Arbeitnehmer (in Ermangelung eines zuständigen Organs der Arbeitnehmervertretung), dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Generalversammlung Bemerkungen zum Umwandlungsplan an folgende Anschrift übermitteln können: Simcha Immobilien GmbH, z.H. Geschäftsführung, 1010 Wien, Schottenring 19. Die Generalversammlung der Gesellschaft zur Fassung des Umwandlungsbeschlusses findet am 07.05.2025, 15:00 Uhr, in 1010 Wien, Schottenring 19, statt.
  4. Der guten Ordnung halber wird festgehalten, dass die Gesellschaft über keine Arbeitnehmer verfügt und sohin auch kein Organ der Arbeitnehmervertretung eingerichtet ist.
  5. Gläubigern der Gesellschaft werden die in § 14 Abs 2 Z 2 und 3 EU-UmgrG genannten Unterlagen auf Verlangen übersendet oder in elektronischer Form zugänglich gemacht (§ 15 Abs 3 EU-UmgrG).

5.1 Gläubiger der Gesellschaft können gemäß § 20 EU-UmgrG über die gemäß § 10 Abs 1 Z 6 EU-UmgrG angebotenen Sicherheiten hinaus weitere Sicherheiten von der Gesellschaft verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, muss die Leistung der Sicherheit innerhalb von drei Monaten nach der Offenlegung des Umwandlungsplans mit Klage gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass seine Forderung entstanden ist, dass er keine Befriedigung verlangen kann und dass durch die Hinaus-Umwandlung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Wenn die Umwandlung nicht wirksam wird, kann die Gesellschaft die Rückübertragung oder Auflösung der gewährten Sicherheiten verlangen.

5.2 Die Gesellschaft gilt in Bezug auf alle Forderungen, die vor der Offenlegung des Umwandlungsplans entstanden sind, als Gesellschaft mit einem Gerichtsstand im Inland an ihrem früheren Sitz, sofern die Klage innerhalb von zwei Jahren nach Wirksamwerden der Umwandlung erhoben wird.

Wien, am 25.03.2025

Geschäftsführung der Simcha Immobilien GmbH

Verantwortlich für den Inhalt: Simcha Immobilien GmbH (284479b)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmj-ccl