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DWS Investment GmbH | DWS Qi Eurozone Equity, ISIN: DE0009778563 28.04.2025

Prospekte u. Anlegerinformation: DWS Qi Eurozone Equity, ISIN: DE0009778563

Betroffenes Wertpapier
DE0009778563 DWS Qi Eurozone Equity
Veröffentlicht auf EVI am 28.04.2025

DWS Investment GmbH

60612 Frankfurt am Main

An die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens

DWS Qi Eurozone Equity (ISIN: DE0009778563)

Wir beabsichtigen, die folgenden Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen mit der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen vorzunehmen:

Die Gesellschaft wird künftig für das OGAW-Sondervermögen ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen bewerben und gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) berichten, ohne dabei eine explizite ESG und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen. Die bisherige Berichterstattung erfolgte gemäß Artikel 6 der Offenlegungsverordnung. Die Gesellschaft hat keine ökologischen und sozialen Merkmale mit dem OGAW-Sondervermögen beworben und lediglich ESG-Standards bei der Auswahl der Vermögensgegenstände in geringem Maße berücksichtigt. 

In § 26 („Vermögensgegenstände“) der Besonderen Anlagebedingungen wird klargestellt, dass die Berichterstattung künftig gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung erfolgt.

In § 27 („Anlagegrenzen“) wird die “Klimarisiko-Bewertung” gestrichen. Die bestehenden „Norm-Bewertung“ und „Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen““ werden angepasst. 

In § 27 Absatz 3 der Besonderen Anlagebedingungen wird geregelt, dass die Gesellschaft mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Vermögensgegenständen anlegen wird, die ökologische und soziale Merkmale und/oder nachhaltige Investitionen erfüllen. Darüber hinaus werden neue Anlagegrenzen bezüglich weiterer ESG-Bewertungsansätze („Ausschluss-Bewertung für umstrittene Sektoren“, „Freedom House Status“, „Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung“, „Bewertung von Investmentanteilen“) aufgenommen.

Darüber hinaus werden einzelne redaktionelle Anpassungen vorgenommen. 

Die ESG-bezogenen Anlagegrenzen und Bewertungsansätze lauten künftig wie folgt: 
„§ 26 Vermögensgegenstände
(…)

Die Gesellschaft bewirbt mit dem OGAW-Sondervermögen ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und berichtet gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“), ohne dabei eine explizite ESG und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen.

§ 27 Anlagegrenzen
(…)

3. Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens müssen in Vermögensgegenstände angelegt werden, die ökologische und soziale Merkmale und/oder nachhaltige Investitionen erfüllen.

Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände diese Merkmale beziehungsweise nachhaltige Investitionen erfüllen, bewertet ein unternehmensinternes Datenverarbeitungsprogramm Vermögensgegenstände nach ESG-Kriterien (ESG für die englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance (in Deutsch entsprechend ökologisch, sozial und die Unternehmensführung betreffend)). 

Das Datenverarbeitungsprogramm nutzt unterschiedliche Bewertungsansätze und/oder Umsatzschwellen, um festzustellen, ob Vermögensgegenstände zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale und/oder nachhaltiger Investitionen verwendet werden können und ob die Unternehmen, in die investiert wird, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Das Datenverarbeitungsprogramm nutzt Daten eines oder mehrerer ESG-Datenanbieter, öffentlicher Quellen, und/oder interne Bewertungen, um daraus abgeleitete Gesamtbewertungen zu ermitteln.

Bei einigen Bewertungsansätzen erhalten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen auf einer Buchstabenskala von „A“ (höchste Bewertung) bis „F“ (niedrigste Bewertung).

3.a. ESG-Bewertungsansätze

Das Datenverarbeitungsprogramm nutzt unter anderem:

Ausschluss-Bewertung für umstrittene Sektoren

Unternehmen, die in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig und an Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („umstrittene Sektoren“) beteiligt sind, werden abhängig von dem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in den umstrittenen Sektoren erzielen, wie folgt ausgeschlossen:

  • Herstellung und/oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition: 5% oder mehr,
  • Herstellung von Tabakwaren: 5% oder mehr,
  • Abbau von Ölsand: 5% oder mehr,
  • Unternehmen, die 25% oder mehr ihres Umsatzes aus dem Abbau von Kraftwerkskohle und kohlebasierter Energiegewinnung erzielen, sowie Unternehmen mit Expansionsplänen für Kraftwerkskohle, wie beispielsweise einer zusätzlichen Kohlegewinnung, ‑produktion oder ‑nutzung. Unternehmen mit Expansionsplänen für Kraftwerkskohle werden basierend auf einer internen Identifizierungsmethode ausgeschlossen. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Energiesektor, kann die Gesellschaft entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen.

Bewertung von Norm-Kontroversen

Bei der Bewertung von Norm-Kontroversen wird das Verhalten von Unternehmen bezüglich allgemein anerkannter internationaler Standards und Grundsätzen eines verantwortungsvollen Geschäftsgebarens beurteilt, unter anderem in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact, die United Nations- Leitprinzipien, die Standards der International Labour Organisation und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm-Kontroversen haben, sind ausgeschlossen.

Freedom House Status

Freedom House ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die Länder nach dem Grad ihrer politischen Freiheit und Bürgerrechte klassifiziert. Auf Basis des Freedom House Status werden Staaten ausgeschlossen, die als “nicht frei” eingestuft werden.

Freedom House Status

Freedom House ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die Länder nach dem Grad ihrer politischen Freiheit und Bürgerrechte klassifiziert. Auf Basis des Freedom House Status werden Staaten ausgeschlossen, die als “nicht frei” eingestuft werden.

Ausschluss-Bewertung für „umstrittene Waffen“

Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie als an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen oder Schlüsselkomponenten von umstrittenen Waffen oder anderen damit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten (Antipersonenminen, Streumunitionen, chemischen und biologischen Waffen, Blindmachende Laserwaffen, Waffen mit nichtentdeckbarer Splittermunition, Waffen/Munition mit abgereichertem Uran und/oder Brandwaffen mit weißem Phosphor) beteiligt identifiziert werden. Zudem können die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.

Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung

Eine Anlage in Anleihen mit Erlösverwendung ist nur dann zulässig, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei erfolgt eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den Climate Bonds Standards, vergleichbaren Branchenstandards wie beispielsweise die jeweiligen ICMA-Prinzipien (International Capital Market Association) für grüne Anleihen (Green Bonds), Sozialanleihen (Social Bonds) oder nachhaltigen Anleihen (Sustainability Bonds) oder EU Green Bond Standards oder ob die Anleihen einer unabhängigen Prüfung unterzogen wurden sowie eine Prüfung der Emittenten.

Bewertung von Investmentanteilen

Investmentanteile werden dahingehend bewertet, ob sie mit den PAB-Ausschlüssen (beginnend mit dem 21. Mai 2025) und der Einstufung von Freedom House (soweit anwendbar) im Einklang stehen. Zielfonds können in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den oben genannten ESG-Kriterien für Emittenten stehen.

3.b. Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Bankguthaben gemäß § 26 Nummer 3 der Besonderen Anlagebedingungen werden nicht bewertet.

Derivate gemäß § 26 Nummer 5 der Besonderen Anlagebedingungen werden nicht eingesetzt, um die von dem OGAW-Sondervermögen beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und werden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen,

nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten dürfen jedoch nur dann für das OGAW- Sondervermögen erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Kriterien erfüllen und nicht nach den oben genannten ESG-Bewertungsansätzen der Besonderen Anlagebedingungen ausgeschlossen sind.

4. Bis zu 49% des Wertes des OGAW-Sondervermögens können in Vermögensgegenstände angelegt werden, die nicht durch die ESG-Bewertungsansätze bewertet werden oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorliegt.

Eine vollständige ESG-Datenabdeckung ist jedoch für die Bewertung von Unternehmen im Hinblick auf Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung erforderlich.

5. Für die Vermögensgegenstände, die die ESG-Kriterien erfüllen, berücksichtigt die Gesellschaft aufgrund der Ausgestaltung der Anlagegrenzen folgende wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

  • Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind;
  • Verstöße gegen die Prinzipien des United Nation Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und
  • Engagement in umstrittenen Waffen.

(…).“

Die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen treten am 30. Mai 2025 in Kraft.

Sofern die Anteilinhaber mit den Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile an dem OGAW-Sondervermögen kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.

Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt sind bei der DWS Investment GmbH kostenlos erhältlich sowie online unter www.dws.de abrufbar.

Frankfurt am Main, im April 2025

Die Geschäftsführung

Verantwortlich für den Inhalt: DWS Investment GmbH
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