Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 271/2025
Kollektivvertrag: KV 271/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 271/2025
- Katasterzahl
- XX/94/9
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.311.820
KV 271/2025. Am 6. März 2025 haben die Bundesinnung der Friseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 271/2025, Katasterzahl XX/94/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz