Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 264/2025
Kollektivvertrag: KV 264/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 264/2025
- Katasterzahl
- XIV/61-63/10
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.311.820
KV 264/2025. Am 28. Jänner 2025 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung oder des o. a. Fachverbandes sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Ausübung der Option zur Anwendung eines Jahresarbeitszeitmodells und wurde unter Registerzahl KV 264/2025, Katasterzahl XIV/61-63/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz