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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 264/2025

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Kollektivvertrag: KV 264/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. April 2025
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 264/2025
Katasterzahl
XIV/61-63/10

Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.311.820

KV 264/2025.    Am 28. Jänner 2025 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung oder des o. a. Fachverbandes sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Ausübung der Option zur Anwendung eines Jahresarbeitszeitmodells und wurde unter Registerzahl KV 264/2025, Katasterzahl XIV/61-63/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz