Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 262/2025
Kollektivvertrag: KV 262/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
- Donnerstag, den 01. Mai 2025
- Daten der Hinterlegung:
- Registerzahl:
- KV 262/2025
- Katasterzahl:
- XIV/61-63/9
Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.311.820
KV 262/2025. Am 20. Februar 2025 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und dem Baugewerbe (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994, KV 422/1994, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder des o. a. Fachverbandes oder der o. a. Bundesinnung sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen (Art. 4) einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994 sowie Änderungen (Art. 5) lohnrechtlicher Bestimmungen (Bauhandwerkerschüler) sowie Änderungen (Art. 6) lohnrechtlicher Bestimmungen (Zulagen, Wegegelder und Fahrgelder) zu den Zusatzkollektivverträgen vom 28. April 1988, für 1. Wiener U-Bahn-Bauten, KV 23/1989, idgF; 2. Großwasserkraftwerksbauten, KV 21/1989, idgF; und 3. die Regelung der Löhne für Rohrleger, KV 22/1989, idgF., und enthält weiters Änderungen bzw. Ergänzungen (Art. 7) Einrichtung von Arbeitsgruppen und (Art. 8) Absichtserklärungen im BAG zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 262/2025, Katasterzahl XIV/61-63/9, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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