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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 260/2025

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Kollektivvertrag: KV 260/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Mai 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 260/2025
Katasterzahl
VIII/38/2

Veröffentlicht auf EVI am 30.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.311.820

KV 260/2025. Am 2. April 2025 haben die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für die Kunststoffverarbeiter abgeschlossen, der am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem im Anhang I und II die Lohnordnung für die Berufszweige der Kunststoffverarbeiter, die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bildet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 260/2025, Katasterzahl VIII/38/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. April 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz