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Weyland Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH & Co KG (253251d)

Gläubigeraufforderung: Herabsetzung der Haftsummen der Kommanditisten

Grund:
Pflichteinlage/Haftsumme KG Kommanditist
Frist:
3 Monate ab Veröffentlichung
Veröffentlicht auf EVI am 23.04.2025

Bekanntmachung

Weyland Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH & Co KG
(FN 253251d, LG Salzburg) 
Handelszentrum 4, 5101 Bergheim bei Salzburg

Mit Gesellschafterbeschluss vom 16.4.2025 wurde beschlossen, die Haftsumme der SCHMIDT’S Handelsgesellschaft mbH von € 2.510.000,00 um € 2.021.500,00 auf € 488.500,00 und die Haftsumme der Weyland GmbH von € 2.510.000,00 um € 2.021.500,00 auf € 488.500,00 herabzusetzen.

Die Gesellschaft ist bereit, allen Gläubigern, deren Forderungen am Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. 

Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten von dem Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Gesellschaft melden, werden als der beabsichtigten Herabsetzung der Haftsummen zustimmend erachtet.

Weyland Steiner Handwerks- und Industriebedarf GmbH
als Komplementärin der Gesellschaft