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TTTech Computertechnik AG (165664z) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 21. Mai 2025, 09:00 Uhr

Termin:
Mittwoch, den 21. Mai 2025 um 09:00 Uhr
Ort:
Operngasse 17-21
1040 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 22.04.2025

TTTech Computertechnik AG

1040 Wien, Schönbrunnerstraße 7
FN 165664 z des Handelsgerichtes Wien

Einladung

für die am Mittwoch, den 21. Mai 2025, um 09:00 Uhr, in der Operngasse 17-21, A-1040 Wien, stattfindende ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der TTTech Computertechnik AG.

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2024;
  2. Vorlage des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31.12.2024, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024;
  3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2024;
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024;
  5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024;
  6. Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats; 
  7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025;
  8. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich der Genehmigung der Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrats;
  9. Beschlussfassungen im Zusammenhang mit den bestehenden Stock Options Programmen, darin eingeschlossen die Beschlussfassungen hinsichtlich i) der Verlängerung der Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrats (a) zur Einräumung von Optionen für Mitarbeiter, leitende Angestellte sowie Mitglieder des Aufsichtsrats auf Basis des in den Hauptversammlungen vom 12.6.2001, 21.6.2002, 25.9.2006 und vom 7.5.2018 beschlossenen bedingten Kapitals und (b) zur Einräumung von Optionen für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen auf Basis des in der Hauptversammlung vom 27.5.2011 beschlossenen bedingten Kapitals sowie ii) der Festlegung des Ausgabebetrags für die Einräumung von Aktienoptionen für Mitarbeiter, leitende Angestellte, Mitglieder des Aufsichtsrats und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen (SOP I und SOP II); 
  10. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln und Beschlussfassungen über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft, und zwar
    1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 128.090.415,45 der im Jahresabschluss zum 31.12.2024 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz); 
    2. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 128.090.415,45 gemäß §§ 175 ff Aktiengesetz in Höhe von EUR 80.696.961,45 zum primären Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzug gemäß §§ 175 ff Aktiengesetz mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und zum sekundären Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklage mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und in Höhe von EUR 47.393.454,00 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien);
  11. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von durch die Gesellschaft noch zu erwerbenden eigenen Aktien gemäß § 192 Abs 2 AktG iVm § 65 Abs 1 Z 6 AktG von EUR 8.539.361,00 um bis zu EUR 853.936,00 auf bis zu EUR 7.685.425,00 und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur damit verbundenen Änderung der Satzung in Punkt 3.1;
  12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 876.744,00 durch Ausgabe von bis zu 876.744 neuen nennbetragslosen Stückaktien (auch in mehreren Tranchen) zu erhöhen sowie zur damit zusammenhängenden Anpassung der Satzung bei gleichzeitigem Widerruf des bestehenden genehmigten Kapitals;
  13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 35.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000 neuen nennbetragslosen Stückaktien (auch in mehreren Tranchen) zu erhöhen wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist;
  14. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Bevollmächtigung und Vertretung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Für die Erteilung der Vollmacht ist die Textform erforderlich. Der Widerruf einer erteilten Vollmacht ist jederzeit in Textform möglich.

Für Aktionäre besteht die Möglichkeit, auf eine akustische und optische Übertragung der Hauptversammlung zuzugreifen (siehe unten „Übertragung der Hauptversammlung“) und das Stimmrecht durch Bevollmächtigung eines speziellen Stimmrechtsvertreters auszuüben.

Die Stimmrechtsvollmachten, das Widerrufsformular und weitere Informationen dazu sind spätestens ab 30. April 2025 auf der Webseite der Gesellschaft (https://investor-relations.tttech.com) zugänglich.

Anmeldung

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie zur Ausübung des Stimmrechtes gemäß Punkt 12.6. der Satzung nur zugelassen werden, wenn ihre Anmeldung zur Teilnahme spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 16. Mai 2025, der Gesellschaft, Michaela Pany, unter der Email-Adresse michaela.pany@tttech.com zugeht.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin am 11. Mai 2025. Zur Teilnahme ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. 

Unterlagen

Die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die mit diesen zusammenhängenden Unterlagen sind gem. § 108 Abs. 3 bis 5 AktG spätestens einundzwanzig (21) Tage vor der Hauptversammlung, sohin ab 30. April 2025 über den Investorenbereich auf der Webseite der Gesellschaft (https://investor-relations.tttech.com) zugänglich und können überdies bei der Gesellschaft an obiger Geschäftsadresse eingesehen werden. 

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben angeführten Unterlagen erteilt.

Akustische und optische Übertragung Hauptversammlung

Als zusätzliches Service wird die Hauptversammlung durch akustische und optische (Einweg)-Verbindung über das Internet (nicht-öffentlich) übertragen, wobei der entsprechende Link und weitere Informationen dazu gemeinsam mit den Beschlussvorschlägen im Servicebereich für Investoren auf der Webseite der Gesellschaft (https://investor-relations.tttech.com) ab 30. April 2025 bekannt gegeben werden. 

Datenschutz

Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung nach der DSGVO (Information nach Art 13 und Art 14 DSGVO) finden sich ebenfalls auf der Webseite der Gesellschaft unter https://investor-relations.tttech.com.

Der Vorstand

Mag. Georg Kopetz
DI Manfred Prammer

Verantwortlich für den Inhalt: TTTech Computertechnik AG (165664z)
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