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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 248/2025

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Kollektivvertrag: KV 248/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 248/2025
Katasterzahl
XV/74/1

Veröffentlicht auf EVI am 22.04.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.288.388

KV 248/2025.   Am 26. Jänner 2024 haben der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 248/2025, Katasterzahl XV/74/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 15. April 2025

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