Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 248/2025
Kollektivvertrag: KV 248/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 248/2025
- Katasterzahl
- XV/74/1
Veröffentlicht auf EVI am 22.04.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.288.388
KV 248/2025. Am 26. Jänner 2024 haben der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 248/2025, Katasterzahl XV/74/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 15. April 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz