Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 202/2025
Kollektivvertrag: KV 202/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 202/2025
- Katasterzahl
- XVII/84/1
Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.193.922
KV 202/2025. Am 18. April 2024 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für die Angestellten der öffentlichen Flughäfen Österreichs abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; 2) für alle Unternehmungen, a) welche zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens in Österreich berechtigt sind, b) an denen die unter a) genannten Unternehmungen mehrheitlich beteiligt sind, soweit sie auf Flughäfen mit dem Flughafenbetrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten entfalten. Bau- und Baudienstleistungen fallen nicht unter mit dem Flughafenbetrieb in Verbindung stehenden Tätigkeiten, c) welche auf Flughäfen nichtbehördliche Abfertigungen vornehmen, mit Ausnahme der Fluggesellschaften, soweit sie dazu ermächtigt sind. Als nicht behördliche Abfertigungen gelten insbesondere für Dritte erbrachte, bewilligungspflichte Bodenabfertigungsdienste gemäß dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, idgF; 3) für alle Angestellten und Bürolehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 202/2025, Katasterzahl XVII/84/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
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