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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 201/2025

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Kollektivvertrag: KV 201/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 201/2025
Katasterzahl
XIX/93/11

Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.193.922

KV 201/2025. Am 12. Dezember 2024 haben die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen und sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; c) für alle DienstnehmerInnen, für welche das Angestelltengesetz gilt (auch Aushilfskräfte) bzw. Lehrlinge, nicht aber für Volontäre. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 201/2025, Katasterzahl XIX/93/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft