Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 208/2025
Kollektivvertrag: KV 208/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Ende der Geltung
- Mittwoch, den 31. Dezember 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 208/2025
- Katasterzahl
- XXI/95/15
Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.193.922
KV 208/2025. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft haben einen Kollektivvertrag für Filmberufe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2025 gültig ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle zwischen Filmproduktionsunternehmen und deren Arbeitnehmern in Filmberufen abgeschlossenen Arbeitsverträge für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsunternehmen des o. a. Fachverbandes, die Arbeitsverträge in Filmberufen abschließen; c) für alle im Mindestgagentarif genannten Filmberufe, die mit der Herstellung von Filmen und Laufbildern (das sind insbesondere Kino- und Fernsehspiel- und Dokumentarfilmen, Animations-, Werbe- und Imagefilme, Reportagebeiträge, sonstige Filme, unabhängig vom Trägermaterial und elektronische Berichterstattung/Teamvermietung) in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, mit dem im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestgagen und Diäten. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 208/2025, Katasterzahl XXI/95/15, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2025
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