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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 206/2025

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Kollektivvertrag: KV 206/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 206/2025
Katasterzahl
XVI/78/3

Veröffentlicht auf EVI am 18.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.193.922

KV 206/2025. Am 26. November 2024 haben der Fachverband Gastronomie, der Fachverband Hotellerie, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen, der am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachverband Gastronomie bzw. Fachverband Hotellerie angehören; c) für alle Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen. Leitende Angestellte gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 8 AZG unterliegen hinsichtlich der Regelungen der Arbeitszeit nicht diesem Kollektivvertrag und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 206/2025, Katasterzahl XVI/78/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. März 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft