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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 189/2025

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Kollektivvertrag: KV 189/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 189/2025
Katasterzahl
V/33/7

Veröffentlicht auf EVI am 10.03.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

 KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.170.345

KV 189/2025. Am 18. Dezember 2024 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 12. Mai 2004, KV 272/2004, idgF) für die Angestellten der Vorarlberger Stickereiwirtschaft abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe Textilindustrie, Stickereiwirtschaft; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Angestellten sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Erhöhung der Ist-Gehälter, der Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 189/2025, Katasterzahl V/33/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. März 2025

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft