Geschäftszahl 2025-0.130-261
Mit dem BFW-Gesetz (BFWG) wurde das „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ errichtet und das „Bundesamt für Wald“ eingerichtet. Nach § 11 Abs. 1 BFWG ist der Leiter bzw. die Leiterin vom (nun) Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) auf die Dauer von bis zu fünf Jahre zu bestellen.
Gemäß den §§ 1 und 2 des Stellenbesetzungsgesetzes wird daher der/die
Leiter/Leiterin (m/w/d) des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums
für Wald, Naturgefahren und Landschaft
ausgeschrieben.
Nach § 11 Abs. 1 BFWG ist der Leiter/die Leiterin des Forschungszentrums durch Ernennungsbescheid des (nun) Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit der Leitung des Bundesamtes für Wald zu betrauen.
Die Aufgaben des Forschungszentrums und des Bundesamts für Wald sind dem BFW-Gesetz zu entnehmen.
Qualifikation bzw. Anstellungserfordernis:
- Abgeschlossenes Universitätsstudium, nach Möglichkeit auch Doktorratsstudium, sowie fundierte wirtschaftliche Kenntnisse und profundes waldbezogenes Wissen;
- Mehrjährige erfolgreiche Leitungs- und Managementerfahrung, idealerweise in den im BFWG genannten Aufgabenbereichen;
- Internationale Erfahrung in den entsprechenden, im BFWG genannten Aufgabenbereichen;
- Erfahrungen und Fähigkeiten in Unternehmensentwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern sowie Kompetenzbereichen;
- Erfahrung betreffend Menschenführung, moderner Verwaltungstechnikmethoden sowie hohe Sozialkompetenz, gute kommunikative Fähigkeiten und Teamfähigkeit;
- Lösungsorientierter, motivierender Führungsstil; hohes Maß an Flexibilität.
Zusätzliche Voraussetzung für die Leitung des Bundesamtes für Wald:
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (§ 1 Abs. 3 Ausschreibungsgesetz 1989)
Bewerbungen samt Lebenslauf sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung unter Anführung der Gründe, den/die Bewerber/Bewerberin für diese Funktion als geeignet erscheinen lassen, beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion III, Stubenring 1, 1010 Wien (sekt-3@bml.gv.at) einzubringen. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, E-Mail) einlangt.
Das BML behält sich vor, für den Bestellungsvorgang die Unterstützung eines Managementberatungsunternehmens in Anspruch zu nehmen.
Auf § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, wonach Bewerberinnen unter den dort genannten Voraussetzungen gegenüber Bewerbern vorzuziehen sind, wird hingewiesen.
Für den Bundesminister:
SC Dipl.-Ing. Elfriede Anna Moser